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BBK Nr. 17 vom Seite 817 Fach 26 Seite 911

Erfolgsrechnung

von Dipl.-Betriebswirt Jochen Langenbeck, Bochum

I. Formen der Erfolgsrechnung

Die Erfolgsrechnung ermittelt den in einer Abrechnungsperiode erwirtschafteten Erfolg als Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen. Die beiden wesentlichen Formen der Erfolgsrechnung sind die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) entsprechend der Gliederung nach § 277 HGB zum Zwecke der Rechenschaftslegung und die kurzfristige Erfolgsrechnung (KER) für Zwecke des Controlling. Die GuV weist das bilanzielle Betriebsergebnis, das Finanzergebnis, das außerordentliche Ergebnis und das Gesamtergebnis aus. Die KER zeigt das kalkulatorische Betriebsergebnis und das Gesamtergebnis. Die Gliederung des kalkulatorischen Betriebsergebnisses wird auch durch das angewandte Kostenrechnungssystem beeinflusst. Deshalb wird in dem vorliegenden Beitrag zusätzlich eine Erfolgsrechnung in der Gliederung nach
Deckungsbeiträgen (DBR) - das sog. Break-even-Modell - dargestellt.

II. Voraussetzungen für die Erfolgsrechnung

Voraussetzung für die Erfolgsrechnung ist u. a. das Vorhandensein

  • eines entsprechend den individuellen Bedürfnissen des Betriebs gegliederten Kontenplans, der die Zuordnung zu den verschiedenen Sortierunge...