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Betriebsveranstaltungen: Prüfschema zur Besteuerung – Checkliste
Betriebsveranstaltungen: Prüfschema zur Besteuerung
Damit Zuwendungen im Rahmen von Betriebsveranstaltungen eine Steuerpflicht bzw. einen geldwerten Vorteil begründen, muss die Veranstaltung unter anderem:
betrieblich veranlasst sein und einen gesellschaftlichem Charakter aufweisen,
allen Betriebsangehörigen für eine Teilnahme offen stehen,
überwiegend Betriebsangehörige als Teilnehmer haben.
Für die Ermittlung des Umfangs der Besteuerung ist insbesondere zu berücksichtigen, dass
Aufwendungen für eine Begleitperson dem jeweiligen Arbeitnehmer zugerechnet werden,
der Freibetrag i.H.v. 110 € abgezogen werden muss,
bei beruflich zwingender Teilnahme (z. B. Personalchef) kein geldwerter Vorteil gegeben ist bzw. keine Versteuerung erfolgt,
die Fahrtkosten für vom Arbeitgeber organisierte Anfahrten wie die Betriebsveranstaltung selbst zu behandeln sind.
Der BFH hat im Urteil v. – VI R 31/18 dabei zum einen klargestellt, dass bei der Ermittlung des Arbeitslohns alle mit der Veranstaltung in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Aufwendungen des Arbeitgebers anzusetzen sind, ungeachtet dessen, ob sie beim Arbeitnehmer einen Vorteil begründen können. Zum anderen ist bei der Kostenzurechnung ausschließlich auf die tatsächlich anwesenden Teilnehmer und nicht auf die angemeldeten Teilnehmer abzustellen.
Dieses kompakte Prüfschema unterstützt Sie bei der Beurteilung,
ob eine Betriebsveranstaltung grds. (lohn)steuerlich relevant ist und
inwieweit eine Besteuerung erfolgen muss.
Mehr zum Thema mit weiterführenden Hinweisen siehe Betriebsveranstaltungen, infoCenter und Betriebsveranstaltungen, Grundlagen.