Auswirkungen des MoPeG und des KöMoG ...
... auf die Bilanzierung von Personenhandelsgesellschaften
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) vom hat der deutsche Gesetzgeber eine umfassende Überarbeitung der tradierten Vorschriften zum Personengesellschaftsrecht vorgenommen. Durch die Änderungen soll u. a. das geschriebene Gesetz an die Fortentwicklung der Rechtsprechung der letzten Jahrzehnte angepasst werden (vgl. zu einem Überblick Schumm, StuB 2021 S. 643, NWB MAAAH-86018; zu Änderungen der ertragsteuerlichen Behandlung von Personengesellschaften durch das MoPeG vgl. Hubert/Stokes, StuB 2021 S. 637, NWB JAAAH-86301). Der überwiegende Teil des Gesetzes betrifft zwar den Bereich der Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Gleichwohl hat der Gesetzgeber auch punktuelle Änderungen bei den Personenhandelsgesellschaften vorgenommen, welche Rückwirkungen auf die Jahresabschlüsse dieser Gesellschaften auslösen können. Flankierend dazu wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften eine Option zur Körperschaftsbesteuerung geschaffen (vgl. dazu Adrian/Fey, StuB 2021 S. 557, NWB DAAAH-83079; Ott, StuB 2021 S. 597, NWB ZAAAH-85970). Ein Wechsel des Steuerregimes bringt gleichsam Konsequenzen für die Bilanzierung der laufenden und latenten Steuern bei der Gesellschaft und ihren Gesellschaftern mit sich. Scholz stellt ab NWB XAAAH-87475 ausführlich die Auswirkungen auf die Rechnungslegung vor.
Berichtspflichten zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung
Für Unternehmen, welche eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung bzw. einen nichtfinanziellen (Konzern-)Bericht erstellen müssen, kommen zukünftig gem. Art. 8 der Taxonomie-Verordnung (Taxonomie-VO) weitere Berichtsvorgaben hinzu. Bereits für das kommende Geschäftsjahr muss von ihnen über den ökologisch nachhaltigen Anteil ihrer Umsatzerlöse, ihrer Investitionsausgaben („CapEx“) sowie ihrer Betriebsausgaben („OpEx“) berichtet werden. Scheid/Baumüller gaben ab NWB MAAAH-87684 einen Überblick über die Berichtspflichten zu Art. 8 der Taxonomie-VO und die Konkretisierungen durch den delegierten Rechtsakt und zeigen auf, worauf Unternehmen besonders zu achten haben.
ATAD-Umsetzungsgesetz endlich verabschiedet – Ende gut, alles gut?
Man hat es kaum mehr für möglich gehalten, aber nach mehreren vergeblichen Anläufen ist nun tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode das ATAD-Umsetzungsgesetz verabschiedet worden. Damit wird der Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie nachgekommen, die zeitlich eigentlich bis zum vorgesehen war. Zudem sind weitere Regelungen in das Gesetz aufgenommen worden. Middendorf/Eberhardt geben ab NWB QAAAH-87567 einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Gesetzes. Hierbei wird ein Fokus auf praxisrelevante Aspekte gelegt, die einer kritischen Würdigung unterzogen werden.
Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 17/2021 Seite 1
XAAAH-87757