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StuB Nr. 15 vom Seite 597

Anwendungsfragen zum Optionsmodell nach dem KöMoG

Eine kritische Würdigung aus Praktikersicht

StB/vBP Prof. Dr. Hans Ott

Am ist das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden, das – von einigen Ausnahmen abgesehen – grds. am in Kraft tritt. Kernstück des KöMoG ist das für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften vorgesehene antragsabhängige Optionsmodell. Einige ausgewählte Anwendungsfragen rund um das Optionsmodell, das in der Praxis einen hohen Beratungsbedarf auslösen wird, werden nachstehend einer kritischen Würdigung unterzogen.

Kusch, Option nach § 1a KStG (KöMoG): Wahl der Rechtsform – Checkliste und Berechnungsschema, NWB YAAAH-80736

Kernfragen
  • Wer ist Einbringender und was ist Einbringungsgegenstand beim fiktiven Formwechsel im Rahmen der Optionsausübung?

  • Was gilt zur Problematik des Sonderbetriebsvermögens?

  • Was ist vor der Optionsausübung zu raten?

I. Antrag auf Anwendung des Optionsmodells

[i]Adrian/Fey, Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, StuB 14/2021 S. 557, NWB DAAAH-83079 Mayer/Käshammer, Das Optionsmodell zur Körperschaftsbesteuerung, NWB 18/2021 S. 1300, NWB PAAAH-77399 Strecker/Carlé, KöMoG: Behandlung des Sonderbetriebsvermögens im Rahmen des Optionsmodells, NWB 28/2021 S. 2022, NWB DAAAH-83092 Nach dem Optionsmodell gem. § 1a KStG können sich bestimmte Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften bzw. deren Gesellschafter auf unwiderruflichen Antrag ertragsteuerlich wie eine Kapitalgesellschaft bzw. wie die Gesellschafter einer Kapitalgesells...