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Handelsbilanzrecht
Teil K: Das Handelsbilanzrecht im Umbruch
(Fortsetzung aus BBK Nr. 5/2001)
II. Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG)
1. Überblick
Durch das KapAEG wurden im Wesentlichen drei handelsrechtliche Normen ergänzt, geändert bzw. eingefügt. Dies sind § 264 HGB, der um einen Absatz erweitert wurde und nunmehr Erleichterungen für Konzerntöchter im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vorsieht, § 291 HGB, in dem die Befreiungsvoraussetzungen von EU-/EWR-Konzernabschlüssen gelockert wurden, und der neu in das HGB eingeführte § 292a HGB, der fortan Unternehmen die Möglichkeit bietet, unter bestimmten Voraussetzungen anstelle eines verpflichtenden handelsrechtlichen Konzernabschlusses einen befreienden Abschluss nach international anerkannten Normen - namentlich nach IAS oder US-GAAP - zu erstellen.
Das KapAEG wurde am verabschiedet und ist am in Kraft getreten. Zeitlich befristet ist lediglich die Öffnung der Konzernrechnungslegung gegenüber internationalen Grundsätzen gem. § 292a HGB. Diese Regelung tritt am wieder außer Kraft (vgl. hierzu Abschn. II. 4).