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BBK Nr. 6 vom Seite 295 Fach 30 Seite 1139

Gebäudeabschreibungen

von Dipl.-Finanzwirt Christoph Kleine-Rosenstein, Fröndenberg

Auch im Bereich der Abschreibungen bebauter Grundstücke hat der Gesetzgeber einige Neuerungen eingeführt, die es ratsam erscheinen lassen, sich der Problematik der Gebäudeabschreibung erneut anzunehmen. Durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. ) ist die Bemessungsgrundlage für Abschreibungen für nach dem in das Betriebsvermögen eingelegte Gebäude eingeschränkt worden; auch die nach Vornahme der ”laufenden” Abschreibung zum Bilanzstichtag vorzunehmende Bewertung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG folgt eingeschränkten Regeln. Durch das Steuersenkungsgesetz v. (vgl. ) sind für in 2001 angeschaffte oder hergestellte Gebäude, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen, die linearen Gebäudeabschreibungssätze gesenkt worden.

Die nachfolgend bearbeiteten Sachverhalte beurteilen die Gebäudeproblematik unter der Prämisse, dass das Gebäude nicht durch unterschiedliche Funktions- und Nutzungszusammenhänge in selbständig zu bilanzierende Gebäudeteile zerfällt. Gleichwohl gelten die dargestellten Lösungsansätze analog auch für die selbständig zu beurteilenden Gebäudeteile (vgl. § 7 Abs. 5a EStG). Abb. 1 gibt einen Überblick über mögliche selbständige Bil...