Technik ohne Grenzen – Grenzen für die Technik
[i]Strategische Kooperation von EY und Microsoft, Pressemitteilung dazu unter https://www.ey.com/en_gl/alliances/microsoftEY und Amazon haben ein ehrgeiziges Projekt angekündigt: Beide Unternehmen wollen gemeinsam neue Cloud-Lösungen anbieten und das Backoffice tiefgreifend digitalisieren. Die Ankündigung klingt bahnbrechend. Die digitale Transformation soll auch steuerliche Dienstleistungen erleichtern. Mit der KI-gestützten Digitalisierung müssen wir uns befassen. Künstliche Intelligenz kann enorme Textvolumen extrem schnell durchsuchen – das wird Steuerberatern und Rechtsanwälten (und Redakteuren) sehr helfen. Nur zum systematischen Verständnis der Inhalte trägt das allein noch nicht viel bei.
[i]Die digitale Transformation löst ambivalente Gefühle ausDoch neue IT-Technologien werden absehbar genuin Neues erschaffen – neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle. Zwei Dinge werden dadurch nicht entbehrlich: Wie digital auch immer, ein Angebot muss sich an Menschen richten. Ohne dies inhaltlich oder moralisch zu sehr aufladen zu wollen, Bezugspunkt bleibt der Mensch. Und in dem Maße wie der Mensch im Mittelpunkt bleibt, muss er das Digitale zwar nicht verstehen, aber doch das Angebot als einen Vorteil begreifen. Wo dies gelingt, wird er sich der Technik zu seinem Nutzen gern bedienen. Wo sie ihm Nachteile bringt, wird er die Entwicklung ablehnen und sich dagegen wehren, wie erfolgreich das individuell oder im kollektivem Rahmen dann auch sein mag. Das Verhältnis des homo sapiens zur Digitalisierung ist schon heute ambivalent – anders als seine frühe Begeisterung für die Dampfmaschine, den elektrischen Strom und das Funksignal.
[i]Compliance als Schnittmenge der digitalisierten Verrechnungspreisdokumentation und der Verwaltungsgrundsätze 2021Etwas von dieser Zwiespältigkeit finden Sie auch in dieser Ausgabe der IWB. Die Automatisierung von Verrechnungspreisprozess und -dokumentation durch Software ermöglicht hohe Effizienzgewinne. Die Komplexität lässt sich in großen Unternehmen zunehmend mit Eingabe „von Hand“ gar nicht mehr beherrschen. Worauf bei einem Vergleich verschiedener Softwarelösungen im Vorfeld zu achten ist, schildern Hanken/Sohn/Löhr ab . Es besteht aber weiterhin ein erheblicher Bedarf an Auslegung, wertendem Vergleich und rationaler Begründung im Transfer Pricing. Die inhaltlichen Anforderungen an die Dokumentation steigen, wie Rasch ab zeigt.
[i]Rechtsschutz gegen Austausch von Steuerinformationen in der EUAuch der Informationsaustausch der nationalen Steuerbehörden ist für Steuerpflichtige und weitere davon Betroffene nicht uneingeschränkt positiv. Das ändert an der raschen Ausweitung nichts. Immerhin, gegen den Einzug und die Weitergabe steuerlicher Informationen zwischen EU-Mitgliedstaaten müssen Betroffene grds. eine Klagemöglichkeit haben. Dies gebietet Art. 47 EU-Charta und das darin verankerte Recht auf wirksamen Rechtsschutz. Das EuGH-Urteil stellt Höring ab vor.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß mit dieser Ausgabe
Nils Henrik Feddersen
Fundstelle(n):
IWB 16 / 2021 Seite 1
NWB LAAAH-87291