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Die Gestaltung von Rückforderungsklauseln in Schenkungsverträgen
Die Gründe für eine Schenkung und die Vorstellungen der Schenker davon, wie ein Beschenkter mit der Schenkung umgehen soll, können sehr unterschiedlich sein. In Schenkungsverträgen werden daher häufig Vereinbarungen zur Rückforderung des Geschenks getroffen, um dem Schenker mehr Möglichkeiten als vom Gesetz vorgesehen einzuräumen, das Geschenk wieder an sich zu ziehen.
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Rechtliche Rahmung gesetzlicher Rückforderungsrechte
[i]Wenige SpielräumeDie in den §§ 527 ff. BGB formulierten gesetzlichen Rückforderungsrechte erschöpfen sich in wenigen Konstellationen. Der Beschenkte hat eine Vielzahl von Optionen, mittels derer er der Rückforderung entgegentreten kann.
[i]Abwicklung nach den Regeln der §§ 812 ff. BGBBezüglich der Rechtsfolgen der gesetzlichen Rückforderungsrechte verweist das Gesetz auf die ungerechtfertigte Bereicherung (§§ 812 ff. BGB), die – aus Sicht des Schenkers – den Nachteil haben, dass der Beschenkte gegen die Rückforderung außerhalb der Regeln verschärfter Haftung seine Entreicherung einwenden kann.
Vorteile vereinbarter Rückforderungsrechte
Vereinbarte Rückforderungsrechte bieten dem Schenker im erlaubten rechtlichen Rahmen die Möglichkeit, die Rückforderung an weitere Gründe zu knüpfen,...