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Umgebungshygiene (Teil II): Aufbereitung von Textilien und Umgang mit Abfällen
In der Juni-Ausgabe dieser Zeitschrift (vgl. ZFA 6/2021) wurden die Flächenreinigung und die Flächendesinfektion ausführlich dargestellt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit zwei weiteren Aspekten der Umgebungshygiene – der Aufbereitung von Textilien und dem Umgang mit Abfällen in der Zahnarztpraxis. Gerade die Textilienaufbereitung bereitet so mancher Praxis große Sorgen.
Gesetzliche Grundlagen
Zur Erinnerung werden hier noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Institutionen aufgezählt, die den Rahmen des Hygienemanagements vorgeben:
Hygieneverordnungen der Bundesländer (MedHygV)
Medizinproduktegesetz (MPG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), z. B. TRGS 525
Biostoffverordnung (BioStoffV), z. B. TRBA 250
Berufsgenossenschaftliche Regeln, z. B. DGUV Regel 107 - 002, DGUV Regel 101 - 018
Robert Koch-Institut (RKI)
Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).
Aufbereitung von Textilien
Denken Sie im Umgang mit kontaminierter und potenziell infektiöser Wäsche immer an eine mögliche Gefährdung durch Krankheitserreger. Das kann sowohl Sie als Mitarbeiter, aber auch Patienten und Dritte betreffen. Wenn Sie bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen und Geräten mit Tüchern und Wischbez...