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ZFA Nr. 8 vom Seite 17

Umgebungshygiene (Teil II): Aufbereitung von Textilien und Umgang mit Abfällen

Gesundheitsökonomin Kathrin Mann (MHBA)

In der Juni-Ausgabe dieser Zeitschrift (vgl. ZFA 6/2021) wurden die Flächenreinigung und die Flächendesinfektion ausführlich dargestellt. Dieser Artikel beschäftigt sich mit zwei weiteren Aspekten der Umgebungshygiene – der Aufbereitung von Textilien und dem Umgang mit Abfällen in der Zahnarztpraxis. Gerade die Textilienaufbereitung bereitet so mancher Praxis große Sorgen.

Gesetzliche Grundlagen

Zur Erinnerung werden hier noch einmal die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Institutionen aufgezählt, die den Rahmen des Hygienemanagements vorgeben:

  • Hygieneverordnungen der Bundesländer (MedHygV)

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)

  • Medizinproduktegesetz (MPG)

  • Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV)

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

    • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), z. B. TRGS 525

    • Biostoffverordnung (BioStoffV), z. B. TRBA 250

    • Berufsgenossenschaftliche Regeln, z. B. DGUV Regel 107 - 002, DGUV Regel 101 - 018

  • Robert Koch-Institut (RKI)

  • Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO).

Aufbereitung von Textilien

Denken Sie im Umgang mit kontaminierter und potenziell infektiöser Wäsche immer an eine mögliche Gefährdung durch Krankheitserreger. Das kann sowohl Sie als Mitarbeiter, aber auch Patienten und Dri...

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ZFA - Die Zahnmedizinischen Fachangestellten