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BMF | Umsatzsteuerliche Behandlung von Reiseleistungen
Mit Urteil v. hatte der EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren (Rs. C-380/16) gegen Deutschland entschieden: Reiseleistungen, die gegenüber Steuerpflichtigen erbracht werden, die sie für ihr Unternehmen nutzen, dürfen nicht von der Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen werden. Der deutsche Gesetzgeber änderte daher § 25 UStG mit Wirkung v. . Im Urteil hatte der EuGH zudem beanstandet, dass im Zusammenhang mit der Sonderregelung die Bildung einer Gesamtmarge (d. h. die Ermittlung der Bemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen oder für die gesamten innerhalb eines Besteuerungszeitraums erbrachten Leistungen) gestattet wurde. Das Gesetz wurde daher auch in dieser Hinsicht geändert; insofern wurde eine gesetzliche Übergangsfrist bis zum ...