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IWB 15/2021 S. 604

Japan | Einführung einer qualifizierten Rechnung

Mit der [i]Antrag auf Registrierung ab Anfang Oktober Einführung einer „qualifizierten Rechnung“ wird die japanische Consumption Tax dem europäischen Mehrwertsteuer-Konzept weiter angenähert. Zum soll eine qualifizierte Rechnung eingeführt werden, die von „qualifizierten Rechnungserstellern“ erstellt wird – Steuerpflichtigen, die einen bestimmten Registrierungsprozess durchlaufen haben. Dazu bedarf es einer im Zuge der Registrierung erteilten Nummer, die neben anderen Rechnungsvoraussetzungen auf der Rechnung anzubringen ist. Nicht nur beim leistenden Steuerpflichtigen, sondern auch beim Abnehmer besteht insofern Handlungsbedarf, weil nur eine „qualifizierte Rechnung“ dem Abnehmer den Vorsteuerabzug erlaubt. Ein Antrag auf Registrierung soll ab dem möglich sein.

Martin Diemer