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Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 3 EStG bei gleichzeitiger Übertragung von (Sonder-)Betriebsvermögen
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2262Durch die Rechtsprechung des BFH und folgende Änderung des BMF-Schreibens zur unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen nach § 6 Abs. 3 EStG kommt der zeitlichen Abfolge der Ausgliederung von funktional wesentlichem Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen in Zusammenhang mit einer unentgeltlichen Übertragung von Mitunternehmeranteilen eine noch größere Bedeutung zu.
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[i]Strahl, NWB 52-53/2020 S. 3864, NWB PAAAH-67332 Grundlage für die Änderung des BMF-Schreibens bildet das (BStBl 2021 II S. 367), in dem der BFH erstmalig zur Anwendung des § 6 Abs. 3 EStG bei zeitgleicher Veräußerung von funktional wesentlichen Betriebsgrundlagen Stellung bezogen hat. Der BFH präzisiert durch das vorliegende Urteil, dass keine zeitraumbezogene – und damit auch keine tageweise − Prüfung (mehr) vorzunehmen ist, sondern auf das im Zeitpunkt der Übertragung vorhandene Betriebsvermögen abzustellen ist.
Änderungen durch das
[i]Terminus „zeitgleich oder taggleich“ durch „zeitgleich“ ersetztDas BMF übernimmt mit dem Schreiben v. (BStBl 2021 I S. 696) nicht nur die Rechtsprechung des IV. Senats, sondern geht insoweit darüber hinaus, als diese Grundsätze nicht nur für die Veräußerung ...