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Das Statusfeststellungsverfahren
Rechtssicherheit vor Kostenrisiko
In der KV, PV, RV und AV sind Personen, die als Arbeitnehmer gegen Arbeitsentgelt beschäftigt werden, versicherungspflichtig. Diese müssen von ihrem Arbeitgeber zur Sozialversicherung angemeldet werden, vom Arbeitsentgelt bzw. Arbeitslohn sind SV-Beiträge und Steuern zu berechnen und an die zuständigen Stellen abzuführen. Es bedeutet aber umgekehrt auch: All diese Aufgaben entfallen, wenn eben kein Arbeitnehmerstatus vorliegt. Woran wird nun aber die Entscheidungsfindung ausgerichtet? Das Statusfeststellungsverfahren der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRVB) dient dazu, Unsicherheiten beim Sozialversicherungsstatus auszuräumen.
I. Beschäftigung vs. Selbständigkeit
Zentrales Merkmal einer abhängigen Beschäftigung sind eine umfassende Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb. Für eine Beschäftigung sprechen z. B., dass bestimmte Arbeitszeiten verpflichtend einzuhalten sind, die Arbeit in den Räumen des Auftraggebers oder anderen von ihm bestimmten Orten erbracht werden muss. Ein weiteres wichtiges Kennzeichen ist eine regelmäßige detaillierte Berichtspflicht, denn diese eröffnet dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ei...