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Verlustabzugsbeschränkung nach § 15a EStG
Acht prüfungs- und praxisrelevante Fälle
Die Anwendung des § 15a EStG setzt Kenntnisse im Gesellschaftsrecht, dem (allgemeinen) Einkommensteuerrecht und den Grundsätzen der Besteuerung der Personengesellschaften voraus. Daher ist diese Regelung als eine der komplexesten Vorschriften über eine Verlustverrechnung anzusehen. Grund genug, diese Vorschrift und ihre Auswirkungen i. R. dieser Fallstudie zu veranschaulichen.
I. Hintergrund
Eingeführt in das EStG wurde die Verlustabzugs- bzw. Verlustausgleichsbeschränkung des § 15a EStG mit dem Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze v. . Hintergrund war eine Besteuerungspraxis, wonach sich Stpfl. mit einem geringen Eigenkapital als Kommanditisten an sog. Verlustzuweisungsgesellschaften beteiligten und durch ein Abbedingen des § 167 Abs. 3 HGB über den Betrag der (Haft-)Einlage hinaus Verluste generieren konnten, die sich dann durch eine Verrechnung mit den anderen Einkunftsarten steuerlich mindernd auswirkten. Hierin sah der Gesetzgeber einen Verstoß gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der individuellen finanziellen bzw. wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, was ihn dazu veranlasste, die Abzugsfähigkeit der Verluste insoweit zu beschränken, wie sie den Stpfl....