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Einkommensteuer | Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse als Beitragserstattung
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Bonuszahlungen einer privaten Krankenkasse mindern als Beitragserstattung die nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG abzugsfähigen Sonderausgaben, wenn diese unabhängig davon gezahlt werden, ob dem Versicherungsnehmer finanzieller Gesundheitsaufwand entstanden ist oder nicht (Abgrenzung zu den Senatsurteilen v. - X R 17/15, BStBl 2016 II S. 989, Rz. 24, 27, 33, sowie v. - X R 16/18, NWB YAAAH-56877, Rz. 22 ff.). (2) Der mit den Bonuszahlungen einhergehende teilweise Verlust eines Erstattungsanspruchs für Gesundheitsaufwendungen berührt nicht die für § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 Buchst. a EStG maßgebliche Beitragsebene.