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Umsatzsteuer | Steuerbefreiung von Dienstleistungen im Bereich des Rettungsdienstes (BFH)
Abrechnungen von Krankentransport-
und Rettungsdienstleistungen gegenüber Sozialversicherungsträgern, die ein
Rettungsdienst (gemeinnütziger Verein) für den Träger des Rettungsdienstes und
die anderen Rettungsdienste übernommen hat, können "eng mit der Sozialfürsorge
und der sozialen Sicherheit verbundene Dienstleistungen" i.S. des
Art.
132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL sein, wenn der
Sozialversicherungsträger diese Bündelung verlangt. Die Anerkennung als
"Einrichtung mit sozialem Charakter" i.S. des
Art.
132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL auch bezüglich solcher
Abrechnungsleistungen kann darin liegen, dass der Sozialversicherungsträger ein
solches Abrechnungsverfahren von den Leistungserbringern verlangt und
entsprechende Vereinbarungen geschlossen werden, die auf gesetzlicher Grundlage
beruhen (