Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 93d Verordnungsermächtigung

(August 2021)

1§ 93d AO ist eine Verordnungsermächtigung, die es dem BMF ermöglicht, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats nach Art. 80 Abs. 2 GG zu bestimmen, dass eDaten i. S. d. § 93c AO vor der Übermittlung für Zwecke der Erprobung erhoben werden können. Dies schafft die Möglichkeit zur Entwicklung, Überprüfung und Änderung des automatisierten Verfahrens. Allein mit anonymisierten oder pseudoanonymisierten Daten wäre dies nicht möglich. Da es sich nur um die Erprobung der Daten handelt, sind die eDaten anschließend erneut zu übersenden. Die bereits für die Erprobung übermittelten eDaten sind nach der Beendigung der Erprobung zu löschen (Satz 2).

2Zweck des § 93d AO ist es, den gesetzlichen Rahmen für den Aufbau einer Testumgebung zu schaffen. Die Vorschrift ist mit Wirkung ab dem in die AO eingefügt worden. Die Rechtsverordnung ist bislang nicht erlassen worden.

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