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NWB Nr. 44 vom Seite 3227

Erwägenswerte Vorschläge zur Änderung des WEG-Rechts

Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG liegt vor

Johannes Hofele

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) wurde zuletzt im Jahr 2007 durch Gesetz v.  (BGBl 2007 I S. 370) grundlegend reformiert. [i]Ronig, Eigentumswohnung, infoCenter, NWB WAAAB-70410 Es blieben aber viele Fragen offen. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht für die laufende Legislaturperiode vor, die Regelungen des Wohnungseigentumsrechts zu reformieren und mit dem Mietrecht zu harmonisieren, „um die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer über bauliche Maßnahmen insbesondere in den Bereichen Barrierefreiheit, energetische Sanierung, Förderung von Elektromobilität und Einbruchsschutz zu erleichtern.“ Nunmehr liegt der Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des WEG vor.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Sehr gute Diskussionsgrundlage für Änderungsvorschläge

[i]Klare Problemanalyse und Darstellung der ArgumenteDer Bericht befasst sich auf 109 Seiten mit 17 Themen, von „A“ wie Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum bis „Z“ zu einem (im Ergebnis nicht empfohlenen) Zentralgrundbuch. Der Bericht zeichnet sich durch eine klare Problemanalyse und Darstellung der Argumente für und wider von Änderungen aus. Es wird deutlich, wie intensiv die Beratungen waren und wo in der Arbeitsgruppe unterschiedliche Ansätze und ...