Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 93b Automatisierter Abruf von Kontoinformationen
Tormöhlen, Bedeutung und Konsequenzen der Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses (§ 30a AO a. F.), AO-StB 2019 S. 25; Cranshaw, Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit Einholung von Auskünften Dritter über Schuldnervermögen ohne eigenen Antrag des konkreten Gläubigers auf Vermögensauskunft des Schuldners, EWiR 2021 S. 255; Bruschke, Haftung bei Verstoß gegen die Kontenwahrheit (§§ 72, 154 AO), AO-StB 2021 S. 37; Müller, Erkenntnisquellen der Finanzverwaltung für steuerstrafrechtliche Ermittlungen, StBp 2019 S. 3.
A. Allgemeine Erläuterungen
1 Mit Hilfe des automatisierten Abrufverfahrens nach § 93 Abs. 7 oder Abs. 8 AO soll die Finanzbehörde eine umfassende Erkenntnismöglichkeit zur Aufdeckung von Steuerstraftaten erhalten. § 93b AO ergänzt diese Befugnis und regelt die Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabruf selbst. Schon vor der Abschaffung des steuerlichen Bankgeheimnisses in § 30a AO a. F. durch das Steuerumgehensbekämpfungsgesetz in Folge der sog. Pananma-Papers-Affäre am führte die Möglichkeit zur Kontenabfragen nach § 93 Abs. 7 AO i. V. m. § 93b AO zur Schrumpfung der praktischen Bedeutung dieses noch aus dem Bankenerlass 1949 stammenden Sonderrechts. Kred...