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NWB Nr. 23 vom Seite 1637

Beitragszuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung (Teil 2)

Gerald Eilts

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1665Neben den Arbeitnehmern, die wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei sind, gibt es weitere Personenkreise, die zu ihren Aufwendungen für den Kranken- und Pflegeversicherungsschutz einen Zuschuss verlangen können. Deren Zahl ist zwar im Verhältnis zu den JAE-Übergrenzern deutlich geringer; für die Betroffenen ist es aber dennoch eine Frage von hoher Relevanz.

Versicherungsfreiheit aus Altersgründen

[i]Altersgrenze liegt bei 55 JahrenLangjährig privat Krankenversicherten ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) spätestens ab dem 55. Lebensjahr selbst dann nicht mehr möglich, wenn sie dem Grunde nach die Voraussetzungen bspw. für eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer erfüllen.

[i]Es gelten die allgemeinen RegelnSofern ein Beschäftigungsverhältnis besteht, gelten in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für die Tragung und Zahlung der Beiträge die allgemeinen Regelungen. In der Kranken- und Pflegeversicherung besteht Anspruch auf Beteiligung des Arbeitgebers an den Prämien für die Privatversicherung.

Von der Versicherungspflicht befreite Personen

[i]In bestimmten Fällen besteht ein GestaltungsrechtDie Krankenversicherungspflicht entsteht bei Erfüllung konkret...