Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsetzung der zweiten Stufe des MwSt-Digitalpakets durch das JStG 2020
Mit dem JStG 2020 wird die zweite Stufe des europäischen MwSt-Digitalpakets umgesetzt. Dabei ergeben sich insbesondere Änderungen beim Versandhandel, Betreiber von elektronischen Schnittstellen werden in fiktive Lieferketten einbezogen, die bestehenden Regelungen zum Mini-One-Stop-Shop (MOSS) werden zum sog. One-Stop-Shop (OSS) erweitert und ein sog. Import-One-Stop-Shop (IOSS) wird eingeführt. Die Maßnahmen, die EU-weit umzusetzen sind, beinhalten wesentliche Vereinfachungen für Unternehmer, die B2C-Leistungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten ausführen, da sie durch die zentrale Anlaufstelle nicht mehr in jedem EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich erfasst werden müssen. Die neuen Vorschriften sind jedoch darüber hinaus teilweise komplex, kompliziert und auslegungsbedürftig. Erste Auslegungs- und Zweifelsfragen – flankiert mit zahlreichen Beispielen – hat das BMF erfreulicherweise bereits mit Schreiben v. ( BStBl 2021 I S. 629) klären können; der UStAE wurde entsprechend angepasst. Teil IV der Beitragsreihe beschäftigt sich mit der Stellungnahme der Finanzverwaltung.
.
Tabelle in neuem Fenster öffnen
UStG
[i]NWB Kommentar „UStAE Aktuell“
NWB RAAAH-71594 | Geltung ab
| |
§ 18i | Abschnitt 18i.1: Besonder... |