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EuGH | Beteiligung an einem Mehrwertsteuerbetrug
Die Klägerin des Ausgangsverfahrens hatte unter Mitarbeit ihres Ehemanns einen Getränkegroßhandel betrieben und Vorsteuer aus Rechnungen ihrer Lieferantin P geltend gemacht. P hatte unter Mitwirkung des Ehemanns die Getränke unter Hinterziehung von Umsatzsteuer erworben. Die Lieferungen an die Klägerin waren demgegenüber nicht betrugsbehaftet, ihr wurde jedoch der Vorsteuerabzug aus den Rechnungen der P versagt, weil sie Teil der Lieferkette gewesen sei und von den Hinterziehungen zumindest hätte wissen müssen.
Das vorlegende Gericht hatte Zweifel, ob die Klägerin mit ihren Umsätzen noch Teil der betrugsbehafteten Lieferkette war. Es fragte sich, ob allein der Umstand des Wissens oder Wissenmüssens um eine Steuerhinterziehung auf einer vorangegangenen Stufe genügt, ohn...