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BFH 10.12.2020 V R 34/18, IWB 11/2021 S. 429

BFH | Herstellerrabatt als Entgeltbestandteil des innergemeinschaftlichen Erwerbs von Arzneimitteln

Die Klägerin war eine gesetzliche Krankenkasse, deren Versicherte u. a. bei niederländischen Versandapotheken Medikamente bestellten. Sie meldete als Leistungsempfängerin entsprechende innergemeinschaftliche Erwerbe an und zahlte an die Versandapotheken jeweils einen um den Herstellerrabatt (§ 130a Abs. 1 Satz 1 SGB V) geminderten Betrag, der diesen vom pharmazeutischen Unternehmer erstattet wurde. Die deutschen Finanzbehörden fanden, dass die Bemessungsgrundlage für den innergemeinschaftlichen Erwerb auch den Herstellerrabatt umfasse.

Der BFH stimmte dieser Auffassung zu. Das Entgelt für eine Leistung ergebe sich regelmäßig auf der Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Leistendem und Leistungsempfänger. Entsprechendes gelte für die Beurteilung der Frage, ob die Zahlung S. 430eines Dritten für e...