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IWB Nr. 11 vom Seite 425

Neue Verrechnungspreisregelungen in § 1 AStG und § 89a AO

Prof. Dr. Stephan Rasch

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 441Nach einer längeren Gesetzgebungshistorie, die mit dem ersten Referentenentwurf zum ATAD-Umsetzungsgesetz im Dezember 2019 begann und nun im Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) endete, ist eine umfassende Änderung des § 1 Abs. 2 und 3 AStG erfolgt. Am hat der Bundesrat das Gesetz final beschlossen. Dies bedeutet strukturelle Anpassungen insbesondere des bisherigen § 1 Abs. 3 AStG, aber auch teilweise einschneidende Veränderungen. Daneben wird das Vorabverständigungsverfahren erstmalig in § 89a AO geregelt.

I. Änderungen im Außensteuergesetz und in der Abgabenordnung

[i]Interpretation des Fremdvergleichsgrundsatzes wird umfassend verändertEinige der Änderungen in § 1 Abs. 3 AStG betreffen die Bestimmung des Fremdvergleichspreises und die Bandbreitenregelung. Die Neuordnung der Funktionsverlagerung ist in § 1 Abs. 3b AStG enthalten. Zur Angleichung an die internationalen Vorschriften wird das DEMPE-Konzept ins nationale Recht überführt, enthalten in § 1 Abs. 3c AStG. Die Preisanpassungsklausel wird neu geregelt in § 1a AStG.

Nicht in das AbzStEntModG geschafft haben es die ursprünglich vorgesehenen einschneidenden Neuerungen durch den neuen § 1a AStG zu Finanzierungsbeziehungen. Diese waren und sind hoch umstritten.

[i]Änderungen in der Abgabenordnung§ 89a AO schafft erstmals eine gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Advanc...