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BFH 16.12.2020 XI R 26/20 (XI R 28/17), BBK 12/2021 S. 567

Umsatzsteuer | Mittelbare Veranlassung genügt für den Vorsteuerabzug – BFH ändert Rechtsprechung

Der BFH erkennt den Vorsteuerabzug auch dann an, wenn lediglich eine mittelbare Veranlassung zwischen dem vorsteuerbelasteten Eingangsumsatz und den Ausgangsumsätzen besteht. Entscheidend ist, dass die Eingangsleistung nicht über das hinausgeht, was für die eigene unternehmerische Tätigkeit erforderlich oder unerlässlich ist, und dass die Kosten für die Eingangsleistung kalkulatorisch im Preis der Ausgangsumsätze enthalten sind.

Damit gibt der BFH seine bisherige Rechtsprechung auf, nach der ein mittelbarer Zusammenhang für den Vorsteuerabzug nicht genügt.

Die [i]Klägerin musste Straße ausbauen und anschließend unentgeltlich überlassen Klägerin erhielt die Genehmigung für den Betrieb eines Steinbruchs. Die Genehmigung enthielt die Auflage, dass die Klägerin eine Zufahrtsstraße zum Steinbruch bis zum ausbauen und anschließend an die Stadt u...