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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 06-07 | Umsatzsteuer: Verwaltung positioniert sich noch nicht zum Vorsteuerabzug aus Erschließungskosten

Einem Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um diese an einen Dritten unentgeltlich weiter zu liefern und zugleich die eigene unternehmerische Tätigkeit zu ermöglichen, kann der Vorsteuerabzug zustehen, wenn die bezogene Eingangsleistung nicht über das hinausgeht. was erforderlich und unerlässlich war, um diesen Zweck zu erfüllen. Derzeit ist unklar, ob diese Entscheidung des Bundesfinanzhofs, die auf einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs beruht, von der Verwaltung akzeptiert wird.

Eine Erwähnung wert ist auch eine interessante Kurzinformation der OFD Nordrhein-Westfalen zur Umsatzsteuer. Konkret: zum Vorsteuerabzug aus Erschließungskosten.

Erstmals berichtet hatten wir über die Thematik in unserer September-Ausgabe 2019. Da hatten wir Ihnen ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs an den Europäischen Gerichtshof vorgestellt.

Einem Unternehmen war die Genehmigung zum Betrieb eines Steinbruchs erteilt worden. Unter der Auflage, eine öffentliche Gemeindestraße auszubauen, die für den Abtransport des gewonnenen Kalksandsteins genutzt wird. Die Stadt war Eigentümerin dieser Straße. Aus den Bauleistungen, die für den Au...