Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 138d Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Johannes Becker (Oktober 2021)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Inhalt und Bedeutung der Vorschrift

1Im Wesentlichen setzen die §§ 138d ff. die Richtlinie (EU) 2018/822 um. Die Richtlinie geht zurück auf die Arbeiten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zu BEPS-Aktionspunkt 12 (Mandatory Disclosure Rules).

2§ 138d AO bildet dabei die zentrale Grundnorm. § 138d Abs. 1 AO sieht Regelungen vor, wer nach den folgenden Normen zu einer Mitteilung von Steuergestaltungen verpflichtet ist. § 138d Abs. 2 AO (i. V. m. § 138e AO) sieht Regelungen vor, welche Tatbestände in Gestalt einer grenzüberschreitenden Steuergestaltung eine Mitteilungspflicht auslösen. § 138d Abs. 3 AO sieht Regelungen für den bei bestimmten grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zusätzlich durchzuführenden Main-benefit-Test vor. § 138d Abs. 4 AO regelt, was i. S. d. §§ 138d ff. AO als Betriebsstätte zu verstehen ist. § 138d Abs. 5 AO bestimmt wer Nutzer von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen ist. § 138d Abs. 6 AO sieht Regelungen für Fälle vor, in denen der Nutzer die grenzüberschreitende Gestaltung selbst entwickelt hat (sog. Inhouse-Gestaltung). § 138d Abs. 7 AO sieht Regelungen für Fälle vor, bei denen der Intermediär zugleich Beteiligter an der grenzüberschreitenden Gestaltung ist.

II. Inkraftt...

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