ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Die Uneinbringlichkeit von Verbindlichkeiten und die damit verbundene Korrektur des Vorsteuerabzugs ist das Gegenstück zur Uneinbringlichkeit von Forderungen. In diesem Beitrag werden die Grundsätze unter Hinweis auf das umfangreiche Stichwort „Uneinbringlichkeit von Forderungen“, NWB KAAAF-05965 in Kurzform dargestellt und durch Buchungsbeispiele unterlegt.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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0165 | Geschäftsbauten |
1200 | Bank |
1570 | Abziehbare Vorsteuer |
1576 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1699 | Gegenkonto Vorsteuerkorrektur |
1699 | Gegenkonto Vorsteuerkorrektur Sicherungseinbehalte |
1.2 SKR 04
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0240 | Geschäftsbauten |
1400 | Abziehbare Vorsteuer |
1406 | Abziehbare Vorsteuer 19 % |
1800 | Bank |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3699 | Gegenkonto Vorsteuerkorrektur |
3699 | Gegenkonto Vorsteuerkorrektur Sicherungseinbehalte |
Die unterschiedliche Beschriftung der Konten 1699 (SKR 03) bzw. 3699 (SKR 04) dient der besseren Darstellung der Buchungen in Abschnitt 3.4 und Abschnitt 3.5.
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Allgemeine Grundsätze
Wer „A“ sagt, muss auch „B“ sagen oder des einen „Leid“ ist des anderen „Freud“ – so könnte man es ausdrücken,...