ABC der Umsatzsteuer-Kontierung
2. Aufl. 2021
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Werden Waren aus dem Drittland erworben, erhebt die Zollbehörde Einfuhrumsatzsteuer, die vom Einführer zu entrichten ist. Darüber hinaus werden für bestimmte Waren Zölle fällig. Die Zollabfertigung kann der erwerbende Unternehmer selbst oder aber – wie im Geschäftsverkehr üblich – durch einen Spediteur vornehmen lassen. Der Beitrag zeigt die Buchung der Einfuhrumsatzsteuer und des Zolls auf und geht auf die Besonderheiten des Abzugs der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuern ein.
1. Welche Konten werden im SKR 03 oder 04 benötigt?
1.1 SKR 03
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1200 | Bank |
1588 | Entstandene Einfuhrumsatzsteuer |
1600 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
1700 | Sonstige Verbindlichkeiten |
1788 | Einfuhrumsatzsteuer aufgeschoben bis... |
3200 | Wareneingang |
3800 | Bezugsnebenkosten |
3850 | Zölle und Einfuhrabgaben |
1.2 SKR 04
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1433 | Entstandene Einfuhrumsatzsteuer |
1800 | Bank |
3300 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
3500 | Sonstige Verbindlichkeiten |
3850 | Einfuhrumsatzsteuer aufgeschoben bis... |
5200 | Wareneingang |
5800 | Bezugsnebenkosten |
5840 | Zölle und Einfuhrabgaben |
2. Rechtsgrundlagen
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3. Wie wird kontiert?
3.1 Grundsätze der Einfuhrumsatzsteuer
Die Systematik des Umsatzsteuerrechts gewährleistet die Wettbewerbsneutralität auch bei d...