Leerkosten: Zur Berechnung der Kosten ungenutzter Kapazitäten in der Corona-Krise
Neulich erhielt ich einen hübschen Cartoon, in dem Bigfoots Mutter mit ihrem Sohn auf dem Sofa in einem charmanten Mittelstandswohnzimmer saß und dem recht verdrießlich dreinschauenden Sohn versicherte: „Egal, was die Leute sagen: Ich glaube an Dich!“ Ob nun Bigfoot aus Nordamerika oder sein ähnlich haariger Kollege Yeti aus dem Himalaya oder auch das beliebte Seeungeheuer aus Loch Ness: Es fehlte nie an Versuchen, ihre Existenz zu beweisen oder vorgelegte Beweise wiederum zu widerlegen. Genau umgekehrt ist es, und damit kommen wir, vielleicht erstaunlicherweise und mit der Bitte um Nachsicht, zu dieser Ausgabe der BBK und ihrem Schwerpunktthema Leerkosten.
Leerkosten [i]BBK-Schwerpunkt: Leerkosten in Kostenrechnung und Bilanzierungsind definiert als Kosten der ungenutzten Kapazität und zeigen den Grad der Unterbeschäftigung einer Anlage. Und wie auch auf viele andere Themen wirft die Corona-Krise auch auf die Leerkosten ein besonderes Schlaglicht, das so vor gut einem Jahr noch nicht absehbar gewesen ist. Zahlreiche Branchen konnten ihre Kapazitäten nicht ausschöpfen und mussten Anlagen wenigstens zeitweise stilllegen oder verzeichneten zumindest insgesamt über das Jahr 2020 einen geringeren Beschäftigungsgrad (mit Ausnahme der Getreidemühlen und der Hersteller von Hygienepapieren). Bei der kostenrechnerischen Ermittlung der bilanziellen Herstellungskosten sind aber nun die Teile der fixen Gemeinkosten herauszurechnen, die auf diese ungenutzten Kapazitäten entfallen, wie auch das IDW in seinen Erläuterungen zur Rechnungslegung in der Corona-Pandemie noch einmal bekräftigte. So weit und so gut. Dass diese Kosten für ungenutzte Kapazitäten anfallen, ist deutlich weniger mythisch als die eingangs erwähnten Wesen. Das Problem der Praxis besteht nun allerdings darin, dass es die Kommentarliteratur allein bei dem allgemeinen Hinweis belässt, die Leerkosten zu eliminieren und so die Frage offen lässt, wie denn diese Kosten zuverlässig und abhängig vom Organisationsgrad der Kostenrechnung für die Bestandsbewertung zu berechnen sind. Und auch in den Lehrbüchern zur Kostenrechnung ist das Thema eher spärlich vertreten. Im Schwerpunkt widmet sich diese BBK-Ausgabe daher aus einer zweifachen Sicht den Leerkosten: Prof. Dr. Michael Währisch gebührt das Verdienst, die kostenrechnerischen Grundlagen geschaffen zu haben, indem er neben den unterschiedlichen Leerkostenbegriffen ab der auch eingeht auf die Istkosten und die Normal- bzw. Plankostenrechnung und unterschiedlich komplexe Produktionsbedingungen. Prof. Dr. Karin Breidenbach wiederum zeigt in ihrem Beitrag ab der aus bilanzieller Sicht, wie die Herstellungskosten bei Unterbeschäftigung zu ermitteln sind und welche Gestaltungsspielräume bestehen, um die Leerkosten für die handelsrechtliche Bestandsbewertung zu eliminieren.
Beste Grüße
Christoph Linkemann
Fundstelle(n):
BBK 2021 Seite 401
NWB CAAAH-77587