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LAG Berlin 14.04.2021 15 TaBVGa 401/21, NWB 17/2021 S. 1218

Betriebsrat | Technische Ausstattung für Videokonferenzen

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat eine technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die diesem die Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form einer Videokonferenz ermöglicht.

Anmerkung:

Die Entscheidung des Gerichts erging im Wege einer einstweiligen Verfügung. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, es handle sich um erforderliche, vom Arbeitgeber bereitzustellende Informationstechnik. Gemäß § 40 Abs. 2 BetrVG hat der [i]Jesgarzewski, NWB 13/2020 S. 916Arbeitgeber für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung des Betriebsrats in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.