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Corona-Krise: Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers und ihre Grenzen
Verfügbarkeit menschlicher Arbeitskraft schlagartig und kurzfristig auf die Probe gestellt
Das Coronavirus (SARS-CoV-2) hält Deutschland und die Welt in Atem. Jeder einzelne Betrieb und die diese führenden Unternehmen und Konzerne sind erkennbar mindestens kurz- und mittelfristig vor ganz erhebliche Herausforderungen in Bezug auf die Aufrechterhaltung der Geschäftsabläufe gestellt. Der Faktor Mensch rückt inmitten aller bisherigen Diskussionen um die Schlagworte wie Industrialisierung 4.0 und Digitalisierung wieder in den Fokus. Drehte sich die arbeitsrechtliche Diskussion bis vor kurzem noch um Fragen wie etwa Arbeitszeiterfassung oder Befristungsmöglichkeiten für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, muss jetzt ad hoc der unmittelbare Gesundheitsschutz in einer zuvor nicht gekannten Dimension gewährleistet werden. Dies bedeutet für Arbeitgeber eine besondere Herausforderung. Das medizinisch ausgesprochene Gebot eines weitestmöglichen Ausschlusses zwischenmenschlicher Begegnungen und der Bedarf von Arbeitskraft am Arbeitsplatz mit der Folge entsprechender menschlicher Interaktionen stehen in einem offensichtlichen Widerspruch.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .