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NWB Nr. 17 vom Seite 1270

Unzulässige Werbung einer Steuerberater-LLP 

Ass. iur. Erika Simon

[i]Zweigniederlassung im Partnerschaftsregister eingetragenBis zum Bundesgerichtshof (, NWB GAAAH-75688) ging es in der Sache einer Limited Liability Partnership (LLP), deren Hauptsitz in London ist und die mit einer Zweigniederlassung im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen ist. Die Eintragung weist als Geschäftszweck des Zweigstellen-Unternehmens [i]Simon, NWB 5/2019 S. 287die „Erbringung aller Dienstleistungen einer Rechtsanwalts- und Steuerberatungspartnerschaft“ aus. Als vertretungsberechtigte Partner sind verschiedene Partner jeweils unter ihrer niederländischen Berufsbezeichnung „Belastingadvies“ oder „Belastingadviseur“ angegeben. Keiner der Partner wird im Steuerberaterverzeichnis der Bundessteuerberaterkammer als Steuerberater geführt.

Die [i]Gilgan, NWB 26/2020 S. 1951zuständige Steuerberaterkammer (StBK) hält das Angebot von Hilfe in Steuersachen für unlauter und hat den beklagten einzelvertretungsberechtigten Partner vorgerichtlich erfolglos abgemahnt und sodann verklagt. Alle Instanzen und nun auch der BGH haben die klagebefugte (vgl. § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG) StBK in ihrer Auffassung bestätigt. Der Leitsatz lautet:

„Eine [i]Eine inländische Niederlassung hindert die Anwendung des § 3a StBerG LLP mit Hauptsitz in London, die nicht zu den nach den §§ 3, 4 und 6 Nr. 4 StBerG zur geschäftsmäßigen Hilfele...