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Gesetzgebung | Bundestag befasst sich erstmals mit dem Lieferkettengesetz
Die Bundesregierung will Menschenrechte und Umwelt in der globalen Wirtschaft besser schützen. Am hat der Bundestag den zu diesem Zweck eingebrachten Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (BT-Drucks. 19/28649) in erster Lesung beraten.
Wie die Bundesregierung schreibt, würden in Handel und der Produktion regelmäßig grundlegende Menschenrechte verletzt und die Umwelt zerstört. Mit dem „Gesetzentwurf über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ will sie deutsche Unternehmen deshalb verpflichten, ihrer globalen Verantwortung für die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards besser nachzukommen.
Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkett...