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Fast-Food-Umsätze mittels Verzehrvorrichtungen in einer sog. „Gastronomie-Mall“
; Revision anhängig unter BFH: V R 42/20
Gastronomische Dienstleistungen sind in der gegenwärtigen Corona-Krise ein heikles Thema. Unabhängig davon hat das zur Abgabe von Fast-Food in einer sog. Gastronomie-Mall entschieden.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
Die Fast-Food-Umsätze mittels Verzehrvorrichtungen der Klägerin begründen sonstige Leistungen.
Auf diese Leistungen der Klägerin ist mithin der allgemeine Steuersatz anzuwenden.
II. Sachverhalt (inkl. Verfahrensgeschichte)
Die Klägerin unterhielt eine Kette von Fast-Food Restaurants (Systemgastronomie). Im März 2011 schloss sie als Mieterin einen Mietvertrag über gewerbliche Flächen in einem Einkaufszentrum. Bei der vereinbarten Mietsache handelt es sich um eine Ladenfläche mit rd. 114 qm zzgl. Nebenfläche. Ein von der Vermieterin möblierter Sitz- und Verzehrbereich gehörte nicht zum Mietgegenstand. Die Fast-Food-Filiale verfügte daher über keinen eigenen Sitz- und Verzehrbereich.
Das Einkaufszentrum verfügte hingegen über Anlagen und Einrichtungen, die von den Kunden des Zentrums und Mietern gemeinschaftlich genutzt werden konnten und gleichmäßig im Verhältnis der Ladenflächen zur Gesamtladenfläche durch die Mietparteien fina...