Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 71 Haftung des Steuerhinterziehers und des Steuerhehlers
AEAO zu § 71, NWB RAAAE-63814, IV A 3 – S 0062/18/10005, NWB SAAAH-07961.
Dißars, Haftung des Eigentümers von Gegenständen nach § 74 AO, ; Gehm, Überblick zur Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers nach § 71 AO, NZWiSt 2014 S. 93; Gehm, Die Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers gem. § 371 AO Risikoprofil in der Praxis, StBp 2018 S. 13 ff.; Gehm, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO im Lichte der neuesten Rechtsprechung des BFH (§ 71 AO), StBW 2013 S. 221 ff.; Steinhauf, Die Haftung des Steuerhinterziehers und Steuerhehlers gem. § 71 AO, AO-StB 2018 S. 98 ff.; Beyer, Praxisfall: Haftungsverfahren gem. § 71 AO bei Steuerhinterziehung und Akteneinsicht; AO-StB 2021 S. 132 ff.; Gehm, Steuerhinterziehung: Haftung wegen ermöglichter Doppelverkürzungen in der Gastronomie, PStR 2023 S. 8 ff.; Schmittmann, Anmerkung zu einer Entscheidung des ) – Zur Strafbarkeit eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, NZWiSt 2023 S. 374 ff.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift in § 71 AO ist eine Schadeners...