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Online-Nachricht - Donnerstag, 08.04.2021

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen (FG)

Das FG München hatte zu entscheiden, ob Veräußerungsgewinne teilweise nach alter Rechtslage zu besteuern sind, da die Wertsteigerungen der Beteiligungen in früheren Jahren entstanden sind. Unter Vertrauensschutzgesichtspunkten besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch darauf, dass die in der Vergangenheit gebildeten stillen Reserven auf die Haltedauer zu verteilen sind (; rechtskräftig).

Sachverhalt: Streitig ist die Besteuerung eines Veräußerungsgewinnes gem. § 17 Abs. 2 EStG und die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Personengesellschaftsanteils (§ § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Der Kläger stellt darauf ab, dass die Wertsteigerungen der Beteiligungen in früheren Jahren stattgefunden haben und in früheren Jahren Veräußerungsgewinne noch d...

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