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IWB Nr. 7 vom Seite 292

Transfer Pricing-Analysen im Lichte der Corona-Pandemie

Praxisempfehlungen der OECD v. 18.12.2020

Dr. Björn Heidecke

Die [i]OECD, Leitlinien v. 18.12.2020 unter https://doi.org/10.1787/752115f6-deFolgen der Corona-Pandemie auf den Liefer- und Absatzmärkten spiegeln sich in den Einheiten von Konzernen wider. Produktionseinheiten können die produzierte Ware oft gar nicht erst produzieren. Vertriebseinheiten haben mit Absatzschwierigkeiten zu kämpfen. Die Lagerbestände können in beiden Fällen steigen. Mitarbeitern sind nicht ausgelastet. Die Fixkosten können nicht gedeckt werden. Es fehlt die Liquidität in der Gruppe bzw. in den Einheiten, die sie benötigen. Aus Verrechnungspreissicht stellt sich die Frage, wer diese Risiken und die damit verbundenen Kosten bzw. Umsatzrückgänge als EBIT-Effekt zu tragen hat. Finanzierungstransaktionen sind neu aufzusetzen bzw. anzupassen. Neben diesen Konsequenzen aus Geschäftsentwicklungen ist zu erörtern, wie Benchmark-Studien für Krisenjahre zu erstellen sind und wie die Bedingungen in APA gelebt werden können. Diese Fragen sind ungeklärt. Es gibt keine Erlasse des BMF dazu, wie die Themen zu behandeln sind. Dem Steuerpflichtigen bleibt damit oft nur, die eigenen Überlegungen zu dokumentieren – in der Hoffnung, dass dies im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen als fremdüblich akzeptiert wird. Die OECD hat am Leitlinien zu den Verrechnungspreisfolgen der COVID-19-Pandemie veröffentlicht, die versucht dieses Desiderat zu schließen. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die Richtlinie.

Kernaussagen
  • Die OECD-Leitlinien sollen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden Hilfe bieten, wie mit Fragen im Zusammenhang von Corona und Transfer Pricing umgegangen werden soll.

  • 137 Staaten haben sich zumindest politisch verpflichtet, diese Leitlinien anzuwenden. Eine Bindungswirkung, etwa für deutsche Betriebsprüfungen, haben sie aber nicht.

  • Die OECD-Leitlinien beschränken sich auf vier Kernbereiche: Vergleichbarkeitsanalysen (hier insbesondere Benchmarkingstudien), die Behandlung von Verlusten und außergewöhnlichen Kosten, staatliche Unterstützungsmaßnahmen und Auswirkungen auf Vorabverständigungsverfahren.