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IWB Nr. 20 vom Seite 804

Kehrtwende der deutschen Finanzverwaltung bei Jahresendanpassungen

Martin Renz und Clarisse Roeder

[i]BMF, Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 14.7.2021 - IV B 5 - S 1341/19/10017 :001, NWB BAAAH-83917 Das BMF hat sich mit der Veröffentlichung ihrer neuen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise (VWG 2021) am auch mit dem Thema auseinandergesetzt, welches der maßgebliche Zeitpunkt für die Durchführung des Fremdvergleichs für Verrechnungspreiszwecke ist, sowie mit der damit verbundenen Frage nachträglicher Preisanpassungen.

I. Bisherige Sichtweise der Finanzverwaltung

[i]Bislang tendenziell Ablehnung von Jahresendanpassungen durch die BetriebsprüfungDie Akzeptanz von Jahresendanpassungen war seit jeher in deutschen Betriebsprüfungen umstritten und führte regelmäßig zu kontroversen Diskussionen. Betriebsprüfer stützten sich in ihrer tendenziell ablehnenden Haltung gegenüber Jahresendanpassungen üblicherweise auf die Verwaltungsgrundsätze Verfahren v. , die in Tz. .8 nachträgliche Preisanpassungen bzw. -festsetzungen nur unter engsten Bedingungen zuließen. So sollten nachträgliche Preisanpassungen nur akzeptiert werden, sofern im Vorhinein alle Preisbestimmungsfaktoren so vereinbart worden waren, dass keine manipulative Einflussnahme eines der Beteiligten möglich ist. Jahresendanpassungen, die nicht auf sehr detaillierten, formelhaften vertraglichen Regelungen beruhten, waren von diesen Vorgaben nicht abgedeckt.

[i]Vergleichsdaten nach § 1 Abs. 3 Satz 1 GAufzVDiese Sichtweise war von Anfan...