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BMF 18.03.2021 III C 2 - S 7109/19/10002 :001, NWB 14/2021 S. 956

Umsatzsteuer | Bemessungsgrundlage bei Sachspenden aus dem Unternehmensvermögen

Das zur Bemessungsgrundlage bei Sachspenden Stellung genommen und den UStAE in Abschnitt 10.6 angepasst.

Anmerkung:

Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende. Das gilt auch für im Unternehmen selbst hergestellte Gegenstände (Abschnitt 10.6 Abs. 1 Satz 3 UStAE). Keine [i]Wenning Unentgeltliche Wertabgaben, infoCenter, NWB HAAAB-13235 Sachspende in diesem Sinne ist der Verkauf eines Gegenstands weit unter dem ursprünglichen Einkaufspreis. Abgesehen von Fällen der Mindest-Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 5 UStG – z. B. bei Verkauf an nahestehende Personen) ist hierfür kein fiktiver Einkaufspreis zu ermitteln. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist das tatsächliche Entgelt nach § 10 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 UStG.