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Einkommensteuer | Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG: Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er den Investitionsabzugsbetrag und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, laut nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen.