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Abgabenordnung | Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. (BGBl 2019 I S. 2875) wurden in die Abgabenordnung neue Bestimmungen eingefügt. Das dient der Auslegung und der Anwendung der Regelungen der §§ 138d bis 138k AO. [i]Grotherr, NWB 47/2020 S. 3478