Gesetze:
KN
Position 2925 UPos. 2900
;
KN
Position 3003 UPos. 9000
Einreihung eines Erzeugnisses
aus einem medizinischen Wirkstoff (Metformin-Hydrochlorid) mit einem
Zusatzstoff (Siliziumdioxid) - Abgrenzung der Kapitel 29 und 30
KN
Leitsatz
1. Ein Zusatzstoff
(hier: Siliziumdioxid) in einem Erzeugnis ist nur dann ein Stabilisierungs-
oder Antibackmittel im Sinne der Anmerkung 1 Buchst. f zu Kapitel
29 KN, wenn er die in den jeweils anwendbaren Erläuterungen zum
HS aufgestellten Voraussetzungen gerade im Hinblick auf den Hauptbestandteil
(hier: Metformin-Hydrochlorid) des Erzeugnisses erfüllt.
2. Die zusätzlichen Anforderungen
der Anmerkung 1 Buchst. f zu Kapitel 29 KN gelten sowohl für Stabilisierungsmittel
als auch für Antibackmittel.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAH-75324
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