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Finanzgericht Hamburg  Urteil v. - 4 K 134/17

Gesetze: KN Position 2925 UPos. 2900 ; KN Position 3003 UPos. 9000

Einreihung eines Erzeugnisses aus einem medizinischen Wirkstoff (Metformin-Hydrochlorid) mit einem Zusatzstoff (Siliziumdioxid) - Abgrenzung der Kapitel 29 und 30 KN

Leitsatz

1. Ein Zusatzstoff (hier: Siliziumdioxid) in einem Erzeugnis ist nur dann ein Stabilisierungs- oder Antibackmittel im Sinne der Anmerkung 1 Buchst. f zu Kapitel 29 KN, wenn er die in den jeweils anwendbaren Erläuterungen zum HS aufgestellten Voraussetzungen gerade im Hinblick auf den Hauptbestandteil (hier: Metformin-Hydrochlorid) des Erzeugnisses erfüllt.

2. Die zusätzlichen Anforderungen der Anmerkung 1 Buchst. f zu Kapitel 29 KN gelten sowohl für Stabilisierungsmittel als auch für Antibackmittel.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAH-75324

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