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BaFin | Kein Anspruch auf Einschreiten der Aufsicht
Ein Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) rechtsverbindlich feststellt, dass ein für das Versicherungsunternehmen tätiger Treuhänder nicht „unabhängig“ ist.
Die Klage, durch die festgestellt werden soll, dass die BaFin verpflichtet ist, diese Feststellung zu treffen, ist unzulässig. Die BaFin nimmt ihre im Rahmen der Versicherungsaufsicht obliegenden Aufgaben ausschließlich im öffentlichen Interesse wahr. Einzelne Versicherungsnehmer haben daher keinen subjektiven Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Tätigwerden der BaFin. Die Wirksamkeit von Prämienerhöhungen in der privaten Krankenversicherung sei ausschließlich im Wege des Rechtsschutzes vor den Zivilgerichten zu pr...