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Beruf | Keine Zulassung des GmbH-Geschäftsführers als Syndikus
Ein GmbH-Geschäftsführer kann aufgrund der gesellschafts- und organrechtlichen Weisungsgebundenheit (§ 37 GmbHG) nicht fachlich unabhängig (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und 4 BRAO) agieren.
Eine gesetzliche Ausnahme betreffend anwaltlich tätige Geschäftsführer besteht nur für die Rechtsanwalts-GmbH, bei der Einflussnahmen der Gesellschafter, namentlich durch Weisungen oder vertragliche Bindungen, auf die anwaltliche Berufsausübung ihres Geschäftsführers unzulässig sind (§ 59f Abs. 4 BRAO). Für die „normale“ GmbH ist die Unzulässigkeit entsprechender Weisungen nicht gesetzlich festgeschrieben. Etwaige dienstvertraglich vereinbarte Weisungsverbote wirken nur schuldrechtlich, begrenzen aber grds. nicht die gesellschafts- oder organrechtliche Pflicht zur Befolgung von Weisungen. Weisungen der Gesellschaftervers...