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Aktueller Überblick über den Zwischenstand bei der verlängerten Vermögensabschöpfung
[i]Fischer, NWB 45/2020 S. 3314Nachdem zuletzt verschiedene Gesetzesänderungen erfolgt und -entwürfe erschienen sind, soll nachfolgend klargestellt werden, welche Rechtslage bei der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung zurzeit gilt. Gleichzeitig gibt es Neuigkeiten zur strafrechtlichen Verjährung mit Auswirkungen auf Selbstanzeigen gem. § 371 Abs. 1 AO.
Bereits umgesetzte und geplante gesetzliche Maßnahmen
[i]Beyer, NWB 27/2020 S. 1969Der Gesetzgeber hat im Jahr 2017 die strafprozessuale Vermögensabschöpfung neu geregelt. Auf dieser Basis hat er dann durch die Neuregelung des § 375a AO im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz v. die Möglichkeit der Vermögensabschöpfung für Steuerstrafverfahren verschärft (Beyer, Gast-Editorial, NWB 27/2020 S. 1969). Zuvor war eine Vermögensabschöpfung unzulässig, wenn der Steueranspruch durch Festsetzungs- oder Zahlungsverjährung gem. § 47 AO erloschen war. Die Neuregelung in § 375a AO ermöglichte hingegen eine Vermögensabschöpfung bis zum Eintritt der im Einzelfall deutlich längeren strafrechtlichen Verjährung. Kurze Zeit später sah der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften v. ei...