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NWB 12/2021 S. 822

UK-Limited | Anmeldung einer inländischen Zweigniederlassung

Nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU und dem Ablauf des Übergangszeitraums am ist Art. 30 der Gesellschaftsrechtsrichtlinie auf die Anmeldung der inländischen Zweigniederlassung einer englischen Limited nicht mehr anzuwenden.

Anmerkung:

Auch auf die Niederlassungsfreiheit (Art. 49, 54 AEUV) kann sich die Limited nicht mehr berufen. [i]Bisle, NWB 50/2018 S. 3753Im Austrittsabkommen wurde vereinbart, dass das Vereinigte Königreich bis zum wie ein Mitgliedstaat behandelt wird. Eine über diesen Zeitpunkt hinausgehende Geltung von Primär- oder Sekundärrecht für im Vereinigten Königreich gegründete Gesellschaften wurde nicht vereinbart.