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Tankgutschein und Werbeflächenentgelt zur Nettolohnoptimierung
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 849„Lohnoptimierungen“ haben zum Ziel, dass originär steuer- und beitragspflichtiges Entgelt mit einem höheren Wert beim Empfänger ankommt. Für den Arbeitgeber bedeuten sie eine Reduzierung der Personalkosten. Zur (lohn-)steuerfreien Behandlung von Tankgutscheinen und Zahlungen für Mietflächen auf privaten Kfz zur Arbeitgeberwerbung ist in der letzten Zeit Bewegung gekommen. Anders als sonst üblich folgt die sozialversicherungsrechtliche Behandlung nach Ansicht des Bundessozialgerichts (, Terminbericht Nr. 6/21) hier allerdings nicht der lohnsteuerrechtlichen.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Lohnsteuerliche Behandlung
[i]Tankgutscheine als zusätzliche Leistung sind bis zu 44 €/mtl. steuerfreiAktuell können Tankgutscheine als Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit a–c ZAG erfüllen (sog. Closed- oder Controlled-Loop-Karten), bis zu 44 € im Monat steuerfrei bleiben, sofern sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
[i]Werbeflächenentgelte sind sonstige EinkünfteBei Werbeflächenentgelten handelt es sich grds. um sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG), die bis zu einem Jahresbetrag von weniger als 256 € nicht...