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NWB Nr. 11 vom Seite 744

Beiträge zu einer Sportunfähigkeitsversicherung bei Profisportlern als Werbungskosten?

Georg Schmitt

Das ( NWB VAAAH-71130) entschieden, dass die Beiträge eines Profi-Fußballers für eine Sportunfähigkeitsversicherung keine Werbungskosten darstellen.

Im Streitfall zahlte d'er Kläger, welcher als professioneller Fußballspieler Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit erzielte, Beiträge für zwei sog. Sportunfähigkeitsversicherungen, die er bei unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen hatte. Die Versicherungen sahen für den Fall der vollständigen Sportunfähigkeit Einmalzahlungen vor.

Der Kläger machte die Beiträge für die Sportunfähigkeitsversicherungen als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die Beiträge jedoch als Sonderausgaben. Da noch weitere Vorsorgeaufwendungen vorlagen, wirkten sich die Beiträge zu den Sportunfähigkeitsversicherungen faktisch nicht auf die Höhe der Einkommensteuer aus. Das Finanzamt begründete seine Entscheidung damit, dass das Risiko einer Erkrankung, welche die Fähigkeit beeinflusse Einkünfte zu erzielen, insgesamt dem Bereich der Lebensführung...